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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10148/94   

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https://dejure.org/1994,10004
OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10148/94 (https://dejure.org/1994,10004)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.1994 - 2 B 10148/94 (https://dejure.org/1994,10004)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94 (https://dejure.org/1994,10004)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10148/94
    Der in den Beurteilungsrichtlinien aufgeführte Katalog besonderer Beurteilungsanlässe (Nr. 2.2) ist, wie der Senat an anderer Stelle bereits klargestellt hat, nicht abschließend (Beschlüsse vom 23. Juni 1989 - 2 B 23/89 - und vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG - = IÖD 1994, 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 1 B 2453/92

    Ausgeschriebener Dienstposten; Untersagung; Anordnungsanspruch;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10148/94
    Das Fortbestehen eines Anordnungsanspruchs wäre nur glaubhaft gemacht, wenn bei summarischer Überprüfung eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür spräche, daß die für die Auswahlentscheidung bedeutsame Beurteilung nachträglich verbessert wird und diese Verbesserung Einfluß auf die Auswahlentscheidung hat (siehe auch OVG NRW, Beschluß vom 03. Juli 1992, RiA 1993, 313).
  • BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10148/94
    Der in den Beurteilungsrichtlinien aufgeführte Katalog besonderer Beurteilungsanlässe (Nr. 2.2) ist, wie der Senat an anderer Stelle bereits klargestellt hat, nicht abschließend (Beschlüsse vom 23. Juni 1989 - 2 B 23/89 - und vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG - = IÖD 1994, 38).
  • VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05

    Bonusregelung für Polizeivollzugsbeamte in Südosthessen

    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist somit beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Juli 1992, NVwZ-RR 1993, 278; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 1997, NVwZ-RR 2000, 37).
  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

    Wegen des Gewichts, das diesen Interessen zukommt, ist ein Anordnungsanspruch nur glaubhaft gemacht, wenn schon bei summarischer Überprüfung eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die für die Auswahlentscheidung bedeutsame Beurteilung nachträglich verbessert wird und diese Verbesserung Einfluß auf die Beförderungsauswahl haben wird (Beschluß des Senats vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94.OVG - s. auch OVG NRW, Beschluß vom 03. Juli 1992, RiA 1993, 313).
  • VG Kassel, 22.01.2004 - 1 G 1382/03

    Beförderungsvorbereitung durch Umsetzung auf höherbewerteten Dienstposten;

    Zudem ist die ... Überprüfung dienstlicher Beurteilungen in sogenannten Konkurrentenstreitverfahren beschränkt auf Fehler, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Hess. VGH, Beschluss vom 25.04.2003 - 1 TG 498/03 - nicht veröffentlicht, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.1992 - 1 B 2453/92 -, NVwZ-RR 1993, 278; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.1994 - 2 B 10148/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 - NVwZ 2000, 37 und vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 - Deutsche Richterzeitung 1999, 305).
  • VG Mainz, 19.04.2000 - 7 L 329/00

    Verhinderung der Ernennung eines Konkurrenten; Fehlerfreie Ausübung des

    Insoweit ist allerdings zu berücksichtigen, dass innerhalb dieses Verfahrens nur durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung rechtfertigen könnten (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94. OVG - und Beschluss vom 17. Juli 1998 - 2 B 11470/98. OVG -).
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